Geltungsbereich Art. 1 VStrR


Deprecated: join(): Passing glue string after array is deprecated. Swap the parameters in /home/httpd/vhosts/iushelp.ch/ch.iushelp.gesetze/includes/cache/templates/51ef6253bf7ae1b475d8807d99837e16f1e13aa4_0.file.law.tpl.php on line 374
Ist die Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen einer Verwaltungsbehörde des Bundes übertragen, so findet dieses Gesetz Anwendung.

Letzte Gesetze

Letzte Artikel

Artikelsuche

Hier kannst du nach Artikeln suchen, direkt auf einen Artikel springen oder nach Wörtern in den Gesetzen suchen.

Du kannst direkt in die Suche mit der Tastenkombination STRG+F springen.

Artikel

Navigiere hier durch die Artikel in diesem Gesetz.

Du kannst auch durch die Artikel mit den Pfeiltasten nach links und rechts navigieren.

Symantik öffen

Öffnet die Symantik dieses Gesetzes.

Alles anzeigen

Lasse dir alle Hinweise gleichzeitig anzeigen.

Seitenleiste schließen

Schließe hier die Seitenleiste und konzentriere dich komplett auf den Artikel.