A. Abschluss des Vertrages
I. Übereinstimmende Willensäusserung
1. Im Allgemeinen
Art. 1 OR


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1Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich.

2Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein.

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