Deprecated: join(): Passing glue string after array is deprecated. Swap the parameters in /home/httpd/vhosts/iushelp.ch/ch.iushelp.gesetze/includes/cache/templates/51ef6253bf7ae1b475d8807d99837e16f1e13aa4_0.file.law.tpl.php on line 374
Kann ein Embryo nicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden, so informiert die Ärztin oder der Arzt, die oder der ein Paar im Rahmen eines Fortpflanzungsverfahrens behandelt, das Paar:
- a.
- dass der Embryo überzählig ist;
- b.
- aus welchen Gründen der Embryo überzählig geworden ist; und
- c.
- dass der überzählige Embryo vernichtet wird, wenn er nicht unter den im Gesetz enthaltenen Voraussetzungen zur Stammzellengewinnung im Hinblick auf die Durchführung eines Forschungsprojekts (Stammzellengewinnung) oder für ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren verwendet wird.