Gegenstand Art. 1 SebV


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Diese Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum SebG sowie die Ausführungsbestimmungen zum PBG betreffend Seilbahnen. Sie enthält Bestimmungen insbesondere über:1

a.2
das Plangenehmigungsverfahren und die Konzessionserteilung;
b.
die Betriebsbewilligung, die Betriebsorganisation, das Personal und die technische Leitung, den Betrieb und die Instandhaltung sowie die Beseitigung der Seilbahn;
c.
die Aufsicht;
d.
die Konformitätsbewertungsstellen, die Konformitätsbewertungsverfahren und die Anforderungen an Sachverständige;
e.3
das Inverkehrbringen von Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen für Seilbahnen;
f.4
den Entwurf, den Bau und die Inbetriebnahme neuer Seilbahnen.

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