Republik und Kanton Neuenburg Art. 1 SR-131.233


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1Der Kanton Neuenburg ist ein demokratisches, säkulares und soziales Staatswesen, das die Grundrechte gewährleistet.

2Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk. Sie wird von den Stimmberechtigten und von den Behörden in den Formen ausgeübt, die diese Verfassung vorsieht.

3Der Kanton Neuenburg ist ein Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Er umfasst das Gebiet, das ihm durch die Bundesverfassung gewährleistet ist.

4Der Kanton ist in Gemeinden gegliedert.1

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