Deprecated: join(): Passing glue string after array is deprecated. Swap the parameters in /home/httpd/vhosts/iushelp.ch/ch.iushelp.gesetze/includes/cache/templates/51ef6253bf7ae1b475d8807d99837e16f1e13aa4_0.file.law.tpl.php on line 374
(1) Eine ausländische Person, die sich rechtmässig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, darf aus diesem nur aufgrund einer rechtmässig ergangenen Entscheidung ausgewiesen werden; ihr muss gestattet werden,
- a)
- Gründe vorzubringen, die gegen ihre Ausweisung sprechen,
- b)
- ihren Fall prüfen zu lassen und
- c)
- sich zu diesem Zweck vor der zuständigen Behörde oder einer oder mehreren von dieser Behörde bestimmten Personen vertreten zu lassen.