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1Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie ist in ihrer Prüfungstätigkeit nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet. Sie unterstützt:
- a.
- die Bundesversammlung bei der Ausübung ihrer verfassungsmässigen Finanzkompetenzen sowie ihrer Oberaufsicht über die eidgenössische Verwaltung und Rechtspflege;
- b.
- den Bundesrat bei der Ausübung seiner Aufsicht über die Bundesverwaltung.2
2bisDie Annahme oder die Ablehnung von Sonderaufträgen erfolgt im Schriftverkehr mit der auftragserteilenden Stelle. Bei einer Ablehnung sind die Gründe anzugeben.5
3Administrativ ist die Eidgenössische Finanzkontrolle dem Eidgenössischen Finanzdepartement beigeordnet.6