Gegenstand Art. 1 BetmSV


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Diese Verordnung regelt:

a.
Massnahmen zur Prävention des problematischen Konsums psychoaktiver Substanzen und zur Prävention suchtbedingter Störungen;
b.
Therapien und Wiedereingliederung der Personen mit suchtbedingten Störungen;
c.
Massnahmen zur Schadenminderung und zur Überlebenshilfe für Personen mit suchtbedingten Störungen;
d.
die Ausnahmebewilligungen nach Artikel 8 Absätze 5, 6 und 8 BetmG und die entsprechenden Kontrollen;
e.
die Forschungsförderung, die Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie die Qualitätssicherung im Suchtbereich;
f.1
die Fachkommission.

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