Doppelfunktionen Art. 13 AVO


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1Mitglieder des Verwaltungsrates dürfen nicht zugleich Mitglieder der Geschäftsleitung sein.

2Die Funktion des internen Revisors oder der internen Revisorin ist mit derjenigen des verantwortlichen Aktuars oder der verantwortlichen Aktuarin unvereinbar.

3Die FINMA kann dem Versicherungsunternehmen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen bewilligen und diese an Bedingungen knüpfen.

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